Erbrecht
Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht.
Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Nach Eintritt des Erbfalls stehen wir unseren Mandanten beratend und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite. Dabei rücken wir stets die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten und alle steuerlichen Aspekte in den Fokus. Ziel unserer Tätigkeit ist es, unsere Mandanten fair zu beraten und kompetent zu vertreten. Im Erbrecht bieten wir Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so komplex und vielschichtig geregelt, wie das Erbrecht. Erbrechtliche Bezüge finden sich in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete. So sind steuerrechtliche, familienrechtliche und auch sozialrechtliche Fragestellungen bei der interessengerechten Mandatswahrnehmung im Erbrecht immer zu berücksichtigen. In der Praxis haben sich folgende erbrechtliche Themen und Fragestellungen mit erbrechtlichen Bezug herausgebildet:
Tätigkeiten im Erbrecht
- Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
- Betreuungsverfügungen
- Vermächtnisse
- Vorsorgevollmachten
- Erbengemeinschaft
- Gestaltung von Erbschaftsmodellen
- Testamentsvollstreckungen
- Nachlassverwaltung
- Nachlassinsolvenz
- Erbauseinandersetzung
- Nachlasspflegschaft
- Internationales Erbrecht
- Patientenverfügung
- Testamentgestaltung
- Pflichtteilansprüche
- Erbbaurecht